20. November – ein wichtiger Tag für alle Kinder
von Christina Pfister Das wurde am 20. November 1989 von der UNO in der Kinderrechtskonvention beschlossen.Heuer wurde zum 18. Mal am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte gefeiert.
Aber werden diese Kinderrechte auch wirklich von allen 191 Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, eingehalten?
NEIN! Besonders in Asien gibt es zum Beispiel noch immer Kinderarbeit, dadurch können Kinder und Jugendliche die Schule nur am Abend oder überhaupt nicht besuchen.
Und das, obwohl Provision (das Recht auf Bildung, Gesundheit, Kultur,...) eines der drei Ps, das sind die drei wichtigsten Grundrechte, ist, neben Protection (Schutz vor Gewalt und Ausbeutung) und Partizipation (Beteiligungsrechte).
Weitere sehr wichtige Rechte sind:
• der Schutz vor Diskriminierung• Staatsangehörigkeit, das heißt das Recht auf einen Pass oder einen Ausweis
• das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
• das Recht auf Familie und Fürsorge
• das Recht auf Hilfe in Katastrophen
• das Recht auf Schutz vor Misshandlungen
• das Recht auf Privatsphäre
• das Verbot von Folter und Todesstrafe
• Minderheitenschutz
• und das Recht auf besondere Betreuung bei Behinderungen
Insgesamt sind es 41 Artikel, die von den 191 Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, eingehalten werden müssen. Es gibt also nur 2 Staaten, für die die Kinderrechtskonvention nicht gilt: Somalia und USA.
Österreich hat 1992 die Konvention ratifiziert und sie ist am 5. September 1992 in Kraft getreten.
Aber auch in Österreich sind diese Kinderrechte nicht ganz in den Köpfen der Bürger und der Politiker verankert und die Kinderrechte sind noch immer nicht in die Bundesverfassung aufgenommen worden.
Es gibt in Österreich verschiedene Organisationen, die für die Kinder und die Einhaltung ihre Rechte arbeiten, wie zum Beispiel das „Netzwerk Kinderrechte Österreich“, die „Katholische Jungschar Österreich“ und die „Möwe“, die besonders gegen sexuellen Missbrauch agiert.









