Kruzifix!
von Florian SteindlNach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte infolge der Klage einer Italienerin, Kreuze hätten in Klassenzimmern nichts verloren, ist die Anbringung von Kruzifixen in Schulen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und verstößt gegen das Gebot der Religionsfreiheit. In vielen europäischen Ländern entbrannten daraufhin Diskussionen darüber, ob und inwiefern das Urteil rechtens ist.
Seit das Kreuz im 4. Jahrhundert unter Kaiser Konstantin das Ichthys-Symbol als wichtigstes Erkennungszeichen der Frühchristen ablöste, ist es das wichtigste Sinnbild des Christentums schlechthin geworden. In christlichen Ländern ist es nicht nur in Sakralbauten, sondern fast überall in öffentlichen und privaten Gebäuden anzutreffen.
Ob dem Evangelisten Johannes wohl bewusst war, dass sein Text über die Kreuzigung Jesu auch rund 2000 Jahre nach seinem Entstehen noch Anstoß für Diskussionen bieten würde? Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte infolge der Klage einer Italienerin, Kreuze hätten in Klassenzimmern nichts verloren, ist die Anbringung von Kruzifixen in Schulen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und verstößt gegen das Gebot der Religionsfreiheit. In vielen europäischen Ländern entbrannten daraufhin Diskussionen darüber, ob, wie und inwiefern das Urteil rechtens ist. In Österreich wurde der Beschluss außerdem natürlich als Anlass genommen – vor allem von einer gewissen kleinformatigen Tageszeitung – um in althergebrachter Weise über „die EU, die uns alles vorschreibt“ herzuziehen, freilich außer acht lassend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der EU weniger vergleichbar ist als es Äpfel mit Birnen sind.
Nun, die Diskussion, die aufgeworfen wurde, ist längst überfällig, wie ich denke. Denn in einem Europa, das – nicht zuletzt durch die Europäische Union – immer weiter zusammenwächst, sowohl politisch als auch kulturell, gibt es meiner Meinung nach die Notwendigkeit, auch vermehrt bei Fragen religiöser Art zusammenzuarbeiten und einen intereuropäischen Religionsaustausch zu fördern. So, wie Europa ein Kontinent der politischen und kulturellen Vielfalt ist, so gibt es auch religiöse Besonderheiten in den einzelnen Ländern.
Wie aber sollte man auf das Urteil des EGMR reagieren? Am wichtigsten ist es, keine voreiligen Schlüsse aus dieser einmaligen Angelegenheit zu ziehen. Denn ein einmaliger – und vor allem vorerst entschiedener – Beschluss, der in Italien für einen bestimmten Fall getroffen wurde, gilt ja nicht automatisch für den gesamten Wirkungsbereich des EGMR, also alle 47 Mitglieder des Europarates. Nichtsdestotrotz könnten, wenn dem Einspruch Italiens gegen das EGMR-Verbot nicht stattgegeben wird, in vielen Ländern ähnliche Prozesse mit gleichem Ausgang folgen.
Für das Abschaffen der Kreuze spricht natürlich das Argument jener Italienerin, ein Kreuz würde Schüler in einer Klasse in gewisser Weise christlich beeinflussen. Diese Beeinflussung ist eher gering, aber durchaus gegeben. In Deutschland gab es beispielsweise nach der Bayerischen Volksschulordnung von 1983, in der unter anderem die Anbringung eines Kreuzes in Volksschulen vorgeschrieben ist, Beschwerden von Eltern mit anthroposophischer Weltanschauung, weil die Kruzifixe angeblich eine unerwünschte christliche Wirkung auf ihre Kinder ausübten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht falsifizierte daraufhin die entsprechenden Gesetzesstellen und hob außerdem hervor, dass „der Staat nicht nur eine religiöse Neutralitätspflicht aus der Verfassung habe. Er könne sich vielmehr nicht selbst auf Religionsfreiheit oder eine bestimmte Weltanschauung berufen (hier also die christliche), da ein Staat als solches weder einer Religion angehören, noch Grundrechte für sich in Anspruch nehmen kann.“
In diesem Zitat aus der Erklärung des BVerfG ist schon ein weiteres Argument für die Beschwerde der Italienerin und gegen das Klassen-Kreuz gefallen. Obwohl Frankreich, Portugal und die Türkei als einzige Staaten Europas ihrer Verfassung nach explizit laizistisch sind, praktizieren alle anderen Staaten Europas mehr oder weniger eine Trennung zwischen Religion und Staat, man kann sie also, wenn nicht als laizistisch, so zumindest als säkular bezeichnen. Dieser Säkularismus/Laizismus stellt prinzipiell einen Grund dar, religiöse Symbole (also auch Kreuze) in öffentlichen Gebäuden (also Schulen, sofern diese nicht privat sind) zu verbieten.
Bei all diesen Überlegungen wird das Kreuz stets auf den Begriff eines „religiösen Symbols“ reduziert. Ist das Kreuz wirklich nicht mehr als das Sinnbild des Christentums, sozusagen das Logo einer Weltreligion zum Anwerben von Mitgliedern? Wenn man das so sieht, ist die Verbannung einer solchen Werbelogos aus den Klassenzimmern durchaus gerechtfertigt – Plakatieren zu Werbezwecken auf Klassenzimmerwänden verboten.
Aber ein Kreuz wird doch nicht in Klassenzimmern aufgehängt, um ein Zeichen für eine bestimmte Religion zu setzen, um ein „Territorium“ zu markieren! Vielmehr ist der eigentliche Zweck dieser Geste, den Segen Gottes für Menschen in diesem Raum zu erbitten – und dieser Segen steht schließlich auch Andersgläubigen zu. Der Papst spricht seinen Ostersegen schließlich auch über für die „Stadt und den Erdkreis“ aus.
Was ist das Kreuz eigentlich? Ist die Geschichte des Christentums, und damit des Kreuzes, mit der europäischen Geschichte nicht einfach viel zu verwoben, um das Kreuz als nichts mehr als das Symbol einer Weltreligion zu betrachten? Das Kreuz stellt schon längst nicht mehr nur ein religiöses Symbol dar. Es begegnet einen in alltäglichen Situationen, verbunden mit Aspekten, die gar nichts mehr mit dem ursprünglichen religiösen Bezug zu tun haben. Müsste man das Verbot der Kreuze in Schulen nicht ebenso auch auf diese „versteckten“ Kreuze erweitern? Ein muslimischer Bergsteiger, nachdem er mühsam den Gipfel seiner Wahl erklommen hat, könnte sich ja vom Anblick des obligatorischen Gipfelkreuzes zum Christentum bekehrt fühlen! Genauso wie ein Atheist nach einem Autounfall die Hilfe des Notarztwagens vom Roten Kreuz zurückweisen wird, um nicht nach den Wiederbelebungsmaßnahmen als frommer Christ aufzuwachen!
Natürlich muss man bei diesen Überlegungen aufpassen, die Verbundenheit Europas mit christlicher Tradition und Religion nicht zu sehr zu forcieren. Dezent erwähnt und abgelehnt seien hier die radikalen und eher fragwürdigen Wahlplakate und Wahlkampfmottos einer gewissen „blaunen“ österreichischen Partei. Natürlich ist ein gewisser Zusammenhang der europäischen Kultur(en) und dem Christentum nicht zu leugnen, aber Europa ist und war auch schon immer ein Schmelztiegel verschiedener Kulturen und Religionen und ein Kontinent der Vielfalt und Toleranz.
Auf jeden Fall aber ist das Urteil des EGMR in dieser Form nicht rechtfertigbar, auch wenn man sich auf die Grundrechte beruft. Wird bei diesem Gerichtsbeschluss nicht das Grundrecht vieler Schüler, ihre Religion frei bestimmen und deshalb im Klassenzimmer ein Kreuz anbringen zu dürfen, zu Gunsten des Grundrechts einiger weniger beschnitten, die dieses Kreuz ablehnen? Wird hier nicht der Wille weniger über den Willen der meisten gestellt – was offensichtlich gegen basisdemokratische Prinzipien verstößt?
Man benutzt das Schlagwort „Religionsfreiheit“, um den Entscheid zu rechtfertigen. Offenbar wurde hier die Zweideutigkeit des Wortes „Religionsfreiheit“ zum Verhängnis – „Freiheit“ im Sinne von „die freie Wahl haben“ ist schließlich etwas anderes als „Freiheit“ im Sinne von „frei von etwas“.
Die beste Lösung wäre wohl eine demokratische Abstimmung der jeweiligen Schulklasse, ob und welches religiöse Symbol im Klassenzimmer aufgehängt werden darf und soll. Darüber hinaus wäre es auch denkbar, ganz einfach mehrere Religionszeichen anzubringen, wenn das gewünscht wird. Auf jeden Fall aber sollte die eigene Freiheit erst da anfangen, wo die anderer Menschen aufhört.









